Tachoprüfung nach StVZO § 57 b/d

Alle Fahrzeuge, die gewerblich ab 3,5 Tonnen im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Es muss regelmäßig der Einbau, Zustand, Arbeitsweise und die Messgenauigkeit überprüft werden.

Egal, welchen Fahrtenschreiber Sie verbaut haben. Wir können alle Systeme kalibrieren, instand setzen oder erneuern.

Sollten sie von Werk an keinen Fahrtenschreiber benötigen, ist eine Nachrüstung für uns kein Problem.

Fahrtenschreiber im Überblick:

Diese Prüfung muss durchgeführt werden: