Tachoprüfung nach StVZO § 57 b/d

Alle Fahrzeuge, die gewerblich ab 3,5 Tonnen im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Es muss regelmäßig der Einbau, Zustand, Arbeitsweise und die Messgenauigkeit überprüft werden.
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Egal, welchen Fahrtenschreiber Sie verbaut haben. Wir können alle Systeme kalibrieren, instand setzen oder erneuern.
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Sollten sie von Werk an keinen Fahrtenschreiber benötigen, ist eine Nachrüstung für uns kein Problem.

Fahrtenschreiber im Überblick:

Diese Prüfung muss durchgeführt werden: